Montag, 29. Mai 2023

[ #Heimat V] Freier Zugang zum österreichischen Bodensee: Kein bissiger Hund!

© UMG Umweltbüro Grabher | Marktstraße 18d, A-6850 Dornbirn 

Der freie Zugang zum Bodensee in Vorarlberg ist eine Besonderheit und alles andere als selbstverständlich. 

Das österreichische Wasserrechtsgesetz regelt zwar die Benutzung öffentlicher Gewässer – und erlaubt eine unbeschränkte Nutzungsfreiheit – jedoch regelt es nicht den Zugang zu diesen Gewässern. Freie Seezugänge werden immer seltener. Die Seeufer Österreichs sind zunehmend mit Villen, Hotels und Zweitwohnsitzen zugebaut und erlauben nur den Besitzern und zahlenden Gästen den Zutritt zum Wasser.

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