Es ist zweckmäßig, den Antrag auf finanzielle Unterstützung für die Teilnahme an Schulveranstaltungen möglichst vor Beginn der jeweiligen Schulveranstaltung zu stellen. Letzter Termin für die Einreichung von Anträgen ist der 30. April des jeweiligen Schuljahres (Schulstempel)!
Finanziell unterstützt wird die Teilnahme an Schulveranstaltungen im Sinne der Schulveranstaltungenverordnung 1995. Das sind zB Schikurse, Sport- und Projektwochen oder eine Teilnahme an Sprachreisen. Die Schulveranstaltung muss mindestens 5 Tage dauern. Schulveranstaltungen mit einer geringeren Dauer (zB Lehrausgänge, Exkursionen, Wandertage bzw. jene, die am Schulstandort stattfinden) können nicht finanziell unterstützt werden.
[Schülerclub #Dornbirn ]⇒
- Finanzielle Unterstützungen fürTeilnahme an Schulveranstaltungen: Frist 30. April!
- [Google Search] ⇒ Beihilfen für Teilnahme an Schulveranstaltungen: Frist 30. April!
- Nütze auch diesen oben stehenden Link „[Google Search] ⇒ “. Er liefert allenfalls einen aktuelleren Link oder im Falle einer Verwaisung einen neueren und aktuelleren. Fast immer aber hilft er auch für zusätzliche Infos!
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- Beachte dort auch weitere Informationen zum Thema unter "Nachschlagen A-Z".
- 15.4.19 [Letzte Aktualisierung, online seit 9.4.17]
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