Mittwoch, 8. August 2018

[ #elterninfos ] Lehrplan für die Neue Mittelschule


Am 30. Mai 2012 wurde der Lehrplan der Neuen Mittelschule als Artikel 1 des „NMS-Umsetzungspaketes“ im Bundesgesetzblatt (BGBl. II Nr. 185/2012) kundgemacht.

Der vorliegende Lehrplan stellt einerseits die für die Einheitlichkeit und Durchlässigkeit des Schulwesens notwendigen Vorgaben dar und eröffnet andererseits Freiräume, die der Konkretisierung am Standort vorbehalten sind.

Der Lehrplan dient als Grundlage für

  •  die Konkretisierung des Erziehungsauftrags der Schule,
  • die Planung und Steuerung des Unterrichts in inhaltlicher und in methodischer Hinsicht,
  • die Gestaltung des Erweiterungsbereichs und für schulautonome Lehrplanbestimmungen,
  • die Planungen der schulpartnerschaftlichen Gremien,
  • das standortbezogene Bildungsangebot,
  • die Berücksichtigung der individuellen Interessen und persönlichen Lebensrealität der Schülerinnen und Schüler.
Gliederung. Der Lehrplan gliedert sich in das Allgemeine Bildungsziel, die Allgemeinen Didaktischen Grundsätze, den Teil Schul- und Unterrichtsplanung, die Stundentafeln und die Lehrpläne für die einzelnen Unterrichtsgegenstände.

Allgemeines Bildungsziel. Das Allgemeine Bildungsziel definiert gemeinsam mit den Allgemeinen Didaktischen Grundsätzen und dem Teil Schul- und Unterrichtsplanung Verbindlichkeiten, Verantwortlichkeiten und Freiräume bei der Umsetzung des Lehrplans.

Stundentafeln. Die Stundentafeln nennen Unterrichtsgegenstände und geben das Stundenausmaß der
Unterrichtsgegenstände an, definieren die Freiräume für schulautonome Maßnahmen und sind maßgebend für den zeitlichen Umfang des Kernbereiches (siehe dazu Z 2 des dritten Teiles). In den Lehrplänen der einzelnen Unterrichtsgegenstände wird die „Bildungs- und Lehraufgabe“
festgelegt, welche sich sowohl auf den Kern- als auch auf den Erweiterungsbereich bezieht. Außerdem werden Bezüge zum Allgemeinen Bildungsziel und insbesondere Beiträge zu den Bildungsbereichen angeführt. Im Abschnitt „Didaktische Grundsätze“ werden Anleitungen zur Gestaltung des Unterrichts gegeben und im Abschnitt „Lehrstoff“ werden die zu erreichenden Ziele bzw. Inhalte für den Kernbereich festgelegt.

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