Umstritten bliebe hingegen die Anwendung des Intelligenzwahlrechtes: 1849/50 unterschieden viele Gemeinden im Zuge der Gemeindeautonomie in ihren Wahlordnungen nicht nach dem Geschlecht. Steuerzahlerinnen waren auf der Basis von Haus- oder Grundbesitz bzw. Gewerbe oder Erwerb wahlberechtigt. Ohne Steuerauflagen dürften u.a. Staatsbeamte, Akademiker und Lehrer wählen. Die Frage, ob Frauen in diesem sogenannten “Intelligenzwahlrecht” eingeschlossen waren, wurde in späteren Jahrzehnten zu einem Streitpunkt.
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- 10.11.22 [Letzte Aktualisierung - online seit 22.6.11]
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